Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die materielle Lage der Bauern

Die Bauern des luxemburgischen Landes stehen sich in ihren Rechten und Pflichten nicht einander gleich, da die einen seit dem Verschwinden der Sklaverei nur das Mindestmass persönlicher Freiheit erhalten haben; das sind die Leibeigenen, die armen Leute, wie die Herren sie nennen. Höher als sie stehen die Leibeigenen, namentlich der Ardennen auf den Besitzungen der Abtei S. Maximin, die zwar ihrem Herrn gegenüber ebenso verpflichtet sind, wie die gewöhnlichen Leibeigenen, aber daneben das Recht der Freizügigkeit besitzen. Höher als sie sind die schaff und dienstfreien Bewohner der fürstlichen Domänen, die nicht etwa, wie der Name es anzudeuten scheint, frei sind von Renten und Diensten, die sie ihrem Herrn, dem Fürsten, schuldig sein könnten, sondern die vielmehr, vermittels der Renten, die sie bezahlen, und der Dienste, die sie leisten, annähernd dieselbe Freiheit besitzen wie die Bürger der Städte. An höchster Stelle stehen die Bürger der kleinen Ackerbau treibenden Städte, die ihrer Beschäftigung nach nichts anderes als Bauern sind, und die Freileute, die francshommes, die besonders in den Ardennen sehr zahlreich und ein Mittelding zwischen den gewöhnlichen Freien, den Bürgern und dem Adel sind.Die Oma früherWie gross ist nun im Durchschnitt ein Bauerngut, das, was gewöhnlich als leibeigene Vogtei bezeichnet wird? Welche Rechte hat der Bauer in bezug auf die Bebauung seines Landes und auf das Gemeindeeigentum? Welche Pflichten und Lasten hat er gegenüber dem Herrn, der Kirche, der Gemeinde u. dem Staate zu tragen? Die Beantwortung dieser Fragen wird uns die materielle Lage des Bauern kennen lernen. Als grundlegend für die Grösse der Vogtei ist die Hufe anzusehen, allerdings ihrerseits keineswegs überall dieselbe Ausdehnung besitzt; es giebt Hufen von 30, von 60, von 64, von 120 und 160 Morgen Landes. Die Hufe von 30 Morgen findet sich im Laufe des zehnten Jahrhunderts, wo ein der Abtei Echternach zu Christnach gehörendes Gut, ausser dem durch das Haus und die Nebengebäude besetzten Raum und den Wiesen dreissig Morgen Ackerland besitzt, wozu noch sechzehn Morgen Rottland u. 24 Morgen Bifang zum Roden hinzukommen, so dass der Hof, vollständig ausgebaut, 70 Morgen umfasst. Häufig erscheint die Hufe von 64 Morgen, nur ist diese im vierzehnten Jahrhundert und noch später wohl nur in seltenen Fällen intakt; zu Schifflingen und Esch an der Alzette besitzt das Kloster Mariental im Jahre 1317 zwei und achtzig quartalia, d. h. Viertelhufen zu sechzehn Morgen, und zu Wolkringen bei Arlon 44 quartalia von derselben Grösse; hier besitzen die einzelnen Untertanen des Klosters je ein quartale, ein halbes, anderthalbes, zwei quartalia; die alte Hufe ist demnach nicht nur schon in vier geteilt, d.h. aus einem alten Gut sind vier gemacht worden, sondern die Verteilung geht schon weiter und bildet halbe Viertel, wogegen einzelne Untertanen ihr Viertel durch Erwerbung eines halben oder eines ganzen Viertels vergrössert haben. Wenn es in dem Weistum von Rodenborn aus dem Jahre 1568 heisst, jeder Hof (Vogtei) soll 32 Morgen Land haben, und wer nicht soviel habe, soll das Fehlende im Hofbusch nehmen, so haben wir damit wiederum die Hufe von 64 Morgen, in zwei Halbhufen von je 32 Morgen geteilt. An diese quartalia erinnert der Flurname Quärte. Im Ösling finden wir die Königshufe von 120 bis 160 Morgen, vorwiegend aus Rottland bestehend.

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