Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Der Gemeindewald

Endlich hatte jede Gemeinde auch eine mehr oder minder grosse Menge von Gemeindeländereien, die den Einsmännern zur Benutzung freistanden oder periodisch verteilt wurden. Doch wo, wie in den Ardennen, grosse Strecken Landes als Rottland galten, weil es einerseits an dem nötigen Dünger fehlte, sie wie das gewöhnliche Ackerland zu regelmässigem Anbau alle drei Jahre zu düngen, und sie anderseits oft weit vom Dorfe entfernt waren, hatte jeder Einsmann das Recht, sich aus diesem Gemeindeland ein Stück abzuzeichnen, zu pflügen und zu bestellen, ohne dass einer seiner Nachbaren ihn daran hindern durfte. Im Gutlande dagegen verfuhr man anders. Von Zeit zu Zeit wurden die Gemeindegüter zu gleichen Teilen unter alle Einsmänner verloost. Dieses gab indessen nicht selten Anlass zu Klagen und zwar, wie einige Dokumente hervorheben, von Seiten jener, die die ihnen zugefallenen Loose nicht genügend mit Düngen und Pflügen besorgten und dann sich beklagten, sie hätten schlechteres Land als ihre Nachbaren erhalten. Deshalb kam man zuletzt an manchen Orten zu dem Entschluss, mit Erlaubnis der Regierung diese Gemeindeländereien wenigstens zum Teil an die Einsmänner zu verloosen oder öffentlich zu versteigern. Von beidem gibt uns die Geschichte von Berburg ein lehrreiches Beispiel.

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