Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Freizügigkeit

Die Freizügigkeit. Wohl in derselben Zeit, in der die neuen Städte gegründet und auf diese Weise grössere Mengen von Unfreien oder Leibeigenen die Freiheit erhielten, wurde anderen ein gewisses Mass von Freiheit gegeben durch die sog. Freizügigkeit, das Recht unter gewissen Bedin­gungen ihre Güter aufzugeben und den Hof zu verlassen. Sie gewannen dadurch allerdings nicht ihre volle Freiheit, sie blieben nach wie vor allen Lasten und Pflichten der Unfreiheit unterworfen, aber sie waren doch nicht mehr wie früher unbedingt an die Scholle gebunden, sie konnten vielmehr, wenn sie etwa von ihren Herren allzusehr gedrückt wurden, sich der auf ihnen lastenden Tyrannei entziehen, ohne befürchten zu müssen, dass sie an dem neuen Aufenthaltsorte von ihren Herren zurückgefordert würden. Einen wenigstens der Gründe des Auszuges berührt ein Weistum von Dockweiler (Lamprecht, I 1209; Grimm II 436): "abe der her dem man zu dick thete, das er des nit herden mögt, so magh der man schones dogs und heiders hiemels eine gesandt (?) in seine hant nemen und zwene seiner nachpuren bei sich holen und sol sprechen: dieser her thut mir zu dick, ich wil von diesem hern hinder den andern hern". In unseren Weistümern wird als Ursache des Auszuges angegeben, dass der arme Mann sich nicht ernähren könne.

Drucken E-Mail