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Nachlass von Paul Dupons, Priester geboren zu Besling an seine Verwandten.

19 Floreal ans 6 (8 Mai 1798)

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Zwischen Johann Peter Bourgraff von Bessling, Canton Clerf, Departement der Waldingen, so wohl in seinem eigenen Namen als natürlicher Vormünder seines mit Margaretha Kalbusch seiner Ehefrau seelig ?? gezeugten Sohns Johann michel Bourgraff und sich zugleich torthaltened für die abwesende drei brüder Paul, anton und Adam

Dupont gebürtig zu Weiswampach, beide letztere Norarien dieses Kantons einerseits Michel Neubusch von Niderbesling sich torthaltend und als natürlicher Vormünder seiner mit Johanna Kalbusch gezeugten drei Kinder, Maria catharina, Christophorus und Barbara Neubusch; Cornelius Tourmes von Besling in zustand seiner ehefrau Barbara Kalbusch; michel Garians von Wilwerding, namens seiner Ehefrau Johanna Knell; paul Garians, michel Garians und frantz Scheid in zustand seiner Ehefrau Anna Marie Garians allen vier zu Besling wohnhaft; Johann Dupons und Catharina Dupons letztere großjärig und eheledig beide von Besling anderseits, nach übersehung der unter Handschrifs der Parteien am neunter floreal laufenes geschlossenes Compromis, und einregistriert zu Bastonien am vierzehnten nämlichen monats.

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Des war dem zu Sankt Veith seßhaften Notarien Baptist am achten fructidor letzthin erricheten und am achtzehnten des darauf folgenden Jeudemiaire zu Sankt Veith einregistriertem Testament des Paul Dupont priester gebürtig zu Besling zeitlebens Pastorn zu Bockolz (Beho) Kanton Salm Departement der Ourte. Des gerichtlichen Clerical Titels deßelben vom ersten Augusti Tausend siebenhundert fünfzig- Endlich anderer Urkunde vom vierten Augusti Tausend siebenhundert fünfzig sieben, aufgerichtet worden Notarien Franck uns repective gerichten von Besling.

Wir durch obenmelter Compromis benante und unterschriebene Arbitren, und Schiedrichten, Erwägees, daß obengezogens Testament oder letzer willens verordnung, weder eine ernennung eines universel erben noch eine disposition unter dem allgemeinen Titel enthält noch die bestimmung eines sechsten Theils der hinterlasseschaft zu gunsten eines, oder des anderen getrosten, Und daß die durch den Testatorn unter seine Verwandten

Seite 3, geordnete Teilung seiner hinterlaßenschaft den verfügungen des Gesätzes vom siebenzehnten Nivose zwejten jahrs zu widerläufs,

Erwägend andererseits daß der verstorbene durch die oben angezogne Urkunde vom vierten Augusti Tausend ßiebenhundert fünfzig ßieben das ihm an seiner Eltern hinterlassenschaft zu Kommende Antheil Vermög einer Summa von dreihunder vierzig Reichsthaler zu gunst des im haus eingesetzten Erben übertragen.

Daß die in ihr gerichtlichen Urkunde vom ersten August Tausend sieben hundert fünfzig beschriebenen güter nur allein zum Clerical Titel bestimmt worden, um zum Priestertum angenommen zu werden, und mithin durch den Tod des damit verstorbenen solcher Titel aufgehört, und allens falls in der nachgehens geschehene Uebergabe vom vierten Augusti Tausend sieben hundertfünfzig sieben mit einbegrifen worden.

Und endlich daß Johann peter Bourgraff wegen erfältnis des ab intestato verstorbenen Jacobi Dupont bruder des Testators vierzig Reichsthaler anerbotten, und die übrigen Parteien ein solches nicht bestritten , sondern mündlich angenommen über die in gesagten Compromis enthaltenen Strittigkeiten Rechtprechens erklären.

  1. Daß die obengezogene letztenwillens verodnung des Pauli Dupont nichtig und ohne wirkung sei.
  2. Daß Hans michel Bourgraff als erb und besitzer

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des Elterlichen sogenanten Zanenhaus zu Besling für alle zu belaßdesen existierende Ansprüche zufolg urkunde vom vierten Augusti Tausend siebenhundert fünfzig sieben und benebst jene von vierzig andern Reichsthaler für erfältnis des verstorbenen Jacobi Dupons zur Nafsam? der hinterlassenschaft des Pauli Dupons bejbringen solle.

  1. Daß nach abgezogenem Schuldenlast seine befragte Hinterlassenschaft des Pauli Dupons in vier gleiche Loosen solen abgetheilet werden.

Deren eins jenen, so des verstorbenen Schwester Maria Catharinam Dupont zeitlebens verehelichet mit Nicolas Kalbusch respesentation (gegenwärtig) wovon nämlich dem Hans michel Bourgraff, seine Mutter Margaretha Kalbusch vorstellend, ein viertel, den dreien Kindern Johanna Kalbusch, zeitlebens vereheliget mit Michel Neubusch von Niederbessling, mit namen Maria-catharina, Christophorus, und Barbara Neubusch ein anders Viertel, unter sie drey gleich, und zu verteilen, der Barbara Kalbusch vereheliget mit Cornelius Tourmes ein drittes viertel, und endlich das letzte viertel der Johanna Knell vereheliget mit michel Garians von Wilwerdingen, zu Theil kommen.     Das zweite Looß denen drey Kindern Catharina Dupons schwester der verstorbenen, so sie mit Anton Garians von Besling gezeugt, namen paul,Michel und Anna-maria Garians, letztern verheiratet mit frantz Scheid auch gleich uns Kfweis….zu vertheilen:

Das dritte Looß den zwejn Kindern des Johann Dupons seelig, Bruder des Verstorbenen mit namens Johann, und Catharina Dupons von Besling gleichfalls Und endlich das vierte und letzte Loos der drejen Kindern Jacobi Dupons seelig von Weiswampach, andere Bruder des verstorbenen, mit namens Paul, Anton und Adam Dupons, ebenmäßig ein zutheilen, solle verabfolget werden,

Parteien dahin verveisend die Töchter compensierend aus ursachen, pro rata der den Parteien angefallenem loosans und Theilen, und zufolg der Parteien in obenangezogenem Compromis entfaltener einwilligung des friedensrichter des Kanton Clerff invitirens gegenwärtigend Urthein bewerkstellinen zu thun. Zugesprochen in gegenwart desr Parteien zu Beslingen den neunzehnten floréal im sechsten Jahr der Franzen Republick nach azgrobirten zwischen linien zwischen der zweiten und dritten Zeilen der vierten Seite.

J Dengler, J Stormanoff, H Simonis

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Des sich streit und Misßel erhoben zwischen Johann Peter Bourgraff von Besling Canton Clerf, Departement der Waldungen so wohl in seinem eigenen Namen, als natürlicher Vormunder seines mit Margaretha Kalbusch seiner Ehefrau gezeugten Sohnes Johann michel Bourgraff, und sich zugleich torthaltend für die Abwechende Paul, Anton, und Adam Dupons, Brüder, gebürtig zu Weiswampach, bejden letzere Notarien dieses Kantons, einerseits

Michel Neubusch von Niederbesling sich torthaltend und als natürlicher Vormünder seiner mit Johanna Kalbusch gezeugten Kinder maria catharina, Christophorus und Barbara Neubusch,

Cornelius Tourmes von Besling in zustand seiner Ehefrau Barbara Kalbusch: Michel Garians von Wilwerding, namens seiner Ehefrau Johanna Knell: Paul Garians, Michel garians und frantz Scheide, letzterer in zustand seiner ehefrau Anna Maria Garians alle vier zu Besling wohnet; Johann Dupont und Catherina Dupons, letztere großjährig und eheledig, bejde von Besling anderer seits.

Und dies in betref der hinterlassenschafts des verstorbenen Priester Pauli Dupons bej leibzeiten Pastor zu Bockholz Kanton Salm, departement ourt: wobej der erst erscheinende behaubtete, daß das durch den Verstorbenen was dem

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Notarien Baptiste am achten fructidos letzthin errichtete , und am neunzehnten des darauf folgenden Vendemiaire zu St Veith einregistrierte Testament in allen Punkten und Stücken sein Wollstreckung erweisen solle: Wo nicht; so wollen

er demnach nicht gefalten sajn., die in dem gerichtlichen Patrimonial Titel des Verstorbenen vom ersten August Tausend siebenhundert fünfzig, benamseten güter ab zutretten, sondern anders statt allein, in gefolg der vor dem Notarien Franck vom vierten August Tausend siebenhundert fünfzig sieben, errichteten Urkunde, drejhundert vierzig Reichstaler, benebst vierzig reichsthaler herkommend von einem erfälltnis des Jacob Dupons Bruder des verstorbenen, zur familienTheilung heraus zu geben.

Zveigt erscheinendende aber bestunden darauf daß gesagtes Testament in gefolg des Gesätzes vom 17 ten Nivose 2 tes Jahres seine gänzliche Vollstrekung nicht erhalten können, sondern den in solchem gesätz getrofenem Verfügungen unterworfen sejn, und schloßen daß ihnen ihre Antheil an der Verlaißenshaft des Verstorbenen sie möge in den im vorgemeten Titel beschriebenen gütern, oder in andern beweglichen, und unbeweglichen gütern, wo sie immer sind, oder worin sie bestehen mögen enthalten sejn solle gefolgert werden.

Dahere Parteien um Verdrießlichkeiten, und weitläufige Prozederen vorzubeugen, solche Zwistigkeit drejer Rechtskündigen nämlich dem Notarien Dengler, Horman

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und Simonis von Buret aufgetragen als Schiedrichter darüber zu sprechen und zugleich den fuch ? der zu machenden Theilung hinterlassenschaft bejm aussprüche zu bestimmene zu dem Ende Parteien, ihnen vorbemeltes Testament samt dem Partrimonial Titel, und der obangezogenen Notarial- Urkunde unter hände gestellt, mit fernerer Anmerkung daß der verstorbene Priester Paul Dupons zwei schwester und drej Brüder gehabt.

Erstens Maria Catharina Dupons jetzt abledig, verheurathet im Elternhaus mit Nicolas Kalbusch mit welchem sie Vier Töchter gebohren nämlich Margaretha, Johanna und Barbara Kalbusch und in zweiter Ehe mit Hans Michel Knell die Johanna Knell: erstere heurathete den einvermelten (Johann) Peter Bourgraff und hinterlies nach ihrem Tod einen Sohn, Johann Michel Bourgraff hieroben gemelt: Die zweite heurathete Michel Neubusch von Besling, und hinterließ nach ihrem Tod drej Kinder, Maria Catharina, Christophorus und Barbara Neubusch. Die dritte Barbara Kalbusch heuratete den hier vorkommenden Cornelius Tourmes, und die vierte Johanna Knell den Michel Garians, so ebenfalls hier erscheinene.

Zweytens hatte der verstorbenen eine Schwester mit Namens Catharina Dupons verheiratet mit Anton Garians und hinterließ nach ihrem Tod die eingangs vermelte drej Kinder paul, Michel und Anna Maria Garians, letztere verheuratet mit franz Scheid alle großjarig.

Drittens hatte der Verstorbene einen Bruder mit Namens Johann Dupont so der hier erscheienende Johann Dupons und Catharina Dupont von seiner ehe hinterlaßen

Viertens den Jacob Dupons von Weiswampach so ebenfalls

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Aus seiner ehe drej Kinder hinterlassen nämlich obemanlter, Paul Anton und Adam Dupons.

Und letztens einen Bruder mit Namen Jacob Dupont sowar ihm losledig verstorben. Parteien verbinden sich unter Verstrekung ihrer möbel und immöbel güter sich an dem als zu gehmenden spruch zu halten unwiderrüflich zennetirend auf allen Appel von den auszugehenden Spruch, entsagend zugleich aller freiheit sich gegen obgemelten Schiedspruch an das Caßsationsgericht zu wenden, begehrend daß folgens Urteil seiner Vollstrreckung durch den Friedensrichter hiesiges Kantons erweihse.Zur Urkunde haben sie Vorstehendes Theils unterschrieben, Theils dessen unerfahrne verhansgericht in bejsejn der Bürger Friederich Doemer, und hans henrich Urbin von hier als dazu erbetenen Zeugen so gleichfalls unterschrieben zu Besling den neunten floreel im sechsten jahr der Fransenrepublick.

Hand X zeichen Hanspeter Bourgraff Michel Neubusch Hand X zeichen Barbara Kalbusch Hand X zeichen Michel Garians. Hand X, Hand X zeichen J. Paul garians Hand X Michel garians Franciscus Scheid Hand X zeichen Anna Maria Garians. Joannes Dupons Hand X zeichen Catharina Dupons Fred. Doemer

g.b. urbin Enregistré a Bastogne le quatre floréal ans 6

Das Original der Dokuments wurde von mir, Arno Bourggraff vom Altdeutschen in die heutige lateinische Schrift übersetzt.

Hier nun die erste Seite des Originaldokuments..

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