Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Heinrich Reuland, Schenkung an seine Kinder

Schenkung Johann Heinrich Reuland, geboren am 13 Dezember 1820 und gestorben 3 März 1897.

9. Januar 1897

Vor Valentin Delveaux großherzoglicher Notar seines Amtsitz haltend zu Weißwampach im Kanton Clerf, ist erschienen:

Herr Johann Heinrich Reuland-Schmitz Eigenthümer wohnhaft zu Oberbesslingen, welcher um das zeitliche fortkommen seiner Kinder, nämlich

1.Johann Reuland. 2. Catharina Reuland. 3. Maria Reuland, Ehefrau von Michel Stephany, alle vier Eigenthümer zu Oberbesslingen. 4. Elisabeth Reuland ohne Stand, Ehefrau von Joseph Bourggraff Eisenbahnbeamter zu Troispont in Belgien wohnend. 5. Susanna Reuland, die ältere begleitet und ermächtigt durch ihren Ehemann, Ehefrau von Theodor Mostert, beide zu Heinerscheid wohnend. 6. Reuland Susanna, die jüngere, Ehefrau von Nicolaus Pleiser, beide Eigenthümer zu Binsfeld wohnend. 7.Anna Reuland ohne Stand, Ehefrau von Jacob Freres Brieftäger beide zu Diekirch wohnend. 8. Johann Michel Reuland Eigenthümer zu San Fransico im Staate Californiens in Nord Amerika wohnhaft, zu befördern, erklärte denselben hiermit durch eine Schenkung unter Lebenden zu theilen und eigenthümlich zu übertragen, gemäß den Artikeln tausend fünf und siebzig und tausend sechs und siebzig des bürgerlichen Gesetzbuches und um von heute an im Genuß und Besitz zu treten, vorbehaltlich der unter zu machenden Reserve. Alle Immobilien ohne Ausnahme noch Vorbehalt welche er heute besitzt bestehend in Gebäulichkeiten gelegen zu Oberbesslingen, sowie Acker und Rodländereien, Wiesen, Böscher, Garten und Gräben gelegen auf den Bännen von Ober und Niederbesslingen und Bindfeld und Holler. Diese Schenkungsabgelte haben nach aussagen der Schenkungsgeber einen Werth von sieben tausend Franken, gebend einen jährlichen Ertrag von zweihundert fünfzig Franken. Diese Schenkung geschieht unter folgenden Bedingungen, nämlich:

Die acht Beschenkten sind verbunden ihrem Vater dem Schenkgeber eine jährliche und lebenslängliche Rente von sechs hundert Franken zu zahlen, zahlbar jedes Jahr eine Hälfte am ersten März des Jahres. Die Rente ist immer zu Händen und in der Amtsstube des unterzeichneten Notars den der Schenker zu seinem Einnehmer bestellt. Im Verzugsfall laufen Zinsen vom Erfalltag an.

Die beiden oben genannten Johann Michel Reuland und Catharina Reuland sollen ebenfalls das Wohnrecht im besagten Wohnhaus haben, so lange sie unverheiratet sind. Also bei ihrer Verheiratung soll dieses Recht aufhören.

Die Kosten dieser Schenkung sind durch die Beschenkten zu bezahlen. Sind auch hier erschienen die oben qualifizierten Beschenkten, nämlich 1. Johann Reuland, handeld sowie in seinem eigenen Namen als auch als Bevollmächtigter seines genannten Bruders Johann Michel Reuland, gemäß Vollmacht errichtet durch Notar Enquiat zu San Franziscum, sechs und zwanzigsten Juni achzehnhundert fünf und neunzig, angeheftet der am heutigen Tage durch unterzeichneten Notar errichteten Substitution, welche Akten mit diesem einze Brief werden dem Schenker zum Bevollmächtigten ernannt hat welch Letzerer sich seinem genannten Sohn Johann Reuland substituiert hat gemäß den oben erwähnten Substitueten. Jacob Freres, handelt als Bevollmächtigter seiner Ehefrau Anna Reuland gemäß Privatvollmacht datiert von Diekirch vom siebten dieses Monats, welche nachdem sie gehörig parafiert worden diesem Akte angeheftet bleibt mit dem sie auch eingebrieft wird. Susanna Reuland die ältere, begleitet und ermächtigt durch ihren Ehemann Theodor Mostert.

Susanna Reuland die jüngere, begleitet und ermächtigt durch ihren Ehemann Nicolaus Pleiser. Elisabeth Reuland, begleitet und ermächtigt durch ihren Ehemann Joseph Bourggraff. Catharina Reuland alle oben qualifiziert, welche erklären obige Schenkung mit Dank angenommen, die geschenkten Güter recht wohl zu kennen und sie verbinden sich die gestellten Bedingungen getreu zu erfüllen. Betrifft getreuer Erfüllung aller an diese Schenkung geknüpften Bedingungen sollen die geschenkten Immobilien Schenkung verpfändet bleiben. Der unterzeichnete Notar hat die Comparenten darauf aufmerksam gemacht, daß gemäß dem Gesetz die oben erwähnte Vollmacht der Ehefrau Freres autentisch sein müssen um diese Schenkung gültig annehmen zu können, die Parteien bestehen jedoch darauf, daß dieser Akt vollendet werde. Worüber Akt geschehen und errichtet zu Oberbesslingen im Hause Reuland am neunten Januar tausend acht hundert sieben und neunzig. In Zeugenwart von Johann Koch Schuster und Ackerer und Arnold Lutgen, Eigenthümer beide aus Oberbesslingen als Zeugen welche alle Comparenten dem Notar nach Namen, Stand und Wohnort bekannt sind. Nach gegebener Vorlesung dieses Aktes und der Annahme der Comparenten und in Gegenwart der genannten Zeugen, haben alle mit dem Notar unterschrieben.

S. Reuland, H. Reuland, Jean Reuland, M. Stephany, Nic Pleiser, S. Reuland, M. Katharina Reuland, J. Freres, Theodor Mostert, Jos Bourgraf, Elisa Reuland, M. Reuland, J. Koch, A. Lutgen

Val Delvaux

Das Original der Dokuments wurde von mir, Arno Bourggraff vom Altdeutschen (Sütterlin) in die heutige lateinische Schrift übersetzt.

Hier nun die erste Seite des Originaldokuments..

 

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