Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Testament von Vincentius Burggraff

Erste Seite des Dokumentes:

 Die Übersetzung von Dr Michael Oberweis.

Im nahmen der allerheiligsten dreyfaltigkeit, amen. Heut dato 5ten Julii 1774 vor uns unterschriebenen zu Hoffelt seshafften Notarien ahnseyns den zu end dieses benenten Zeugen persönlich erschienen ist Vincentius Burgraff von Trotten eheledig gehend und stehend und seines Verstands und übrigen seinen sinnen vollkommen geniessend, dwelcher uns erklärte, daß er in ansehung der menschlichen sterblichkeit, was folget, in form eines testaments und letzten willens disposition verordnet habe, und zwar: Erstlich empfehlet er seine seel seinem allmächtigen schöpfer, hoffend und inständigst bittend, daß selbe zu der ewigen und glückseeligen ahnschauung Gottes durch die Verdienste Jesu Christi und die vorbitt aller Heiligen Gottes werde und möge ahngenohmen werden, seinen entseelten leib aber der gewiehener Erde. Zum anderen sollen bey seiner begräbnis vier heilige messen, ahn jedem aber seiner begräbnis täg acht heilige messen zu seiner seelen trost abgelesen werden. Drittens sollen baldmöglichst nach seinem hinscheiden hundert heilige messen zu seiner seelen trost und denjenigen, so er hierin will eingeschlossen haben, abgelesen werden, dermassen zwar, daß einem geistlichen capellanen der pfar Trotten wenigstens zwanzig derselben messen abzulesen gegent ordinarie besoldung sollen auffgetragen werden. Viertens agirt er seinen bruder Joannes Burgraff sive Hentz zu Trotten, und seinen bruder Nicolaus Burgraff sive Krampf zu Haistorff (oder den ihren hinterlassenen kindern, falls sie vor ihm testatorn absterben solten), jedem bruder einen Cronen, und seinen bruder Michel Burgraff zu Coendhal und seinen neven Joannes Burgraff im Patz haus zu Trotten verheyrathet, auch jedem einen Cronen, einmahl für allemahl, und den seinen zwey geistlichen Neven Nicolaus und Vincentien Burgraff, jedem auch einen Cronen. Fünfftens und endlich instituirt und denominirt er zu seinen eintzigen und universal erben die von seinem neven Michel Burgraff, im Eltern haus zu Trotten genant Burckes haus eingeheyraht gewesen, mit Maria Catharina Müllers erbohrenen und den die von dem mit selber Maria Catharina zur zeit in zweyter ehe geheyrahteten Frantz Lutgen erbohrenen und zu erbährenden kinder in gleichen theilen. 2. Blatt Wollend und verordnend, daß diese seine disposition, wo nicht als ein Testament, wenigstens als ein Codicil oder schenkung todes halber oder wie es sonsten im rechten ahm füglichsten geschehen mag, subsistiren solte, unangesehen aller widrigen rechten und statuten, denen er insoweit derogirt zu solchem end wiederruffend und annullirend alle und jede letzten willens dispositionen, so er mag vor dato dieses errichtet haben, sich jedoch zugleich die freyheit reservirend, auch diese seine disposition zu ändern, zu mehren, zu verringern oder sogar zu cassiren, wie und wan mehr [?] ihm beliebig seyn mag. Dem alles zu wahrer urkund testator, dieses schreibens unerfahren, wie er erklärt, dessen von mir Notarien erfraget zum voraus verhandzeichend, so alles geschehen ahnseyns des ehrwürdigen herrn Joannis Adami Garians priestern, denominirten pastorn der pfar Bönningen, zur zeit frühmesser zu Bierisch, und hern Frantz Genin von Weiler qua hinzu erbetten und experlich beruffen zeugen, so dieses schreibens erfahren, wie erklärt, letzterer dessen von mir erfraget, anebst mir notarien nach geschehener verlesung unterschrieben. Actum Hoffelt ut supra Hand + zeichen Vincentii Burgraff n: s: [nesciens scribere = Schreibens unkundig] J: M: Garians testis F: Genin testis In fidem praemissorum qua requisition. [Zum Zeugnis des Vorstehenden, auf Ersuchen.] J. Dengler Notar.

 

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