Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Bannmühle, der Bannofen und der Kelter

Dufourny, in seiner Abhandlung über das Böhmerrecht, ist der Ansicht, die für den Bannofen geschuldete Abgabe sei nicht als eine solche zu betrachten, weil das Holz, das der Bannpflichtige für das Backen im eigenen Ofen verbraucht, jedenfalls mehr als den Wert der Abgabe gekostet hätte. Ich hätte dieses nicht erwähnt, wenn nicht auch heute noch manche Bewunderer der Vergangenheit immerfort behaupteten, diese und andere Abgaben, wie der Zehnte, wären eine Kleinigkeit gewesen im Vergleich mit den schweren Staatssteuern, die der Bauer heute entrichten müsse; ich werde unter dem Abschnitt über den Zehnten darauf zurückkommen. In Wirklichkeit hätte den Bauern das nötige Backholz nichts gekostet, weil er in dem Walde soviel totes und unfruchtbares Holz nehmen konnte, wie er brauchte.Der Bannofen diente übrigens nur zum Backen des Hausbrotes, d. h. des Roggenbrotes. In sehr vielen Orten, namentlich denjenigen, in welchen Fremde häufiger verkehrten, gab es auch Weissbäcker, die nicht nur für den eigenen Brauch, sondern auch für die anderen Leute Weizenbrot, weisses Brot, Schönbrot herstellen durften, die aber ihr Hausbrot im Bannofen mussten backen lassen; namentlich waren es Wirte, denen diese Erlaubnis vom Herrn für die Herstellung von Weissbrot, von Fladen, Torten und Kuchen gegen eine jährliche Abgabe gegeben wurde. Nach dem Böhmerrecht durfte anscheinend jeder in seinem Hause einen Backofen für derlei Backwaren haben, ohne besondere Abgaben dafür zu entrichten, nur durfte die Öffnung des Ofens mehr nicht als eine Elle breit sein. Zu Fels besass u. a. im Jahre 1636 eine Witwe Schlopen das Recht, Weissbrot zu backen, wofür sie dem Herrn jährlich ein Malter Weizen geben musste. Eine Rechnungsablage der Herrschaft Berburg aus dem Jahre 1623 lehrt uns, dass Adam Racht von daselbst als Gasthalter vom Herrn die Erlaubnis erhalten habe, Weissbrot in seinem Ofen zu backen, "damit er desto füglicher wirtschaft halten möge", aber nur so lange er Wirtschaft halte und es dem Herrn gefalle, gegen Zahlung von einem Taler jährlich, doch mit dem Zusatz, sein Hausbrot müsse er im Bannofen backen lassen. Eine andere Rechnung derselben Herrschaft vom Jahre 1643 zeigt, dass mittlerweile Adam Racht die Wirtschaft aufgegeben hat und jetzt Reinert Kost, Gasthalter, gegen dieselbe Abgabe das Recht erhalten hat, einen Ofen in seinem Hause zu halten, um darin nur Pasteten und Weissbrot zu backen.

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