Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Verwaltung der Bauerngemeinden

Eine Mittel­stufe bildete der sog. bayerische Ruf, so genannt nach einer Ordonnanz des Generalstatthalters der Niederlande, des Kurfürsten Maximilian­ Emmanuel von Bayern, aus dem Anfang des achtzehnten Jahrhunderts; er bestand darin, dass von hundert Reichstalern zu 56 Stüber als Zinsen fünf Reichstaler zwanzig Stüber, c. 5,35 vom Hundert erhoben wurden; sie fin­det sich auch, aber relativ selten, bei den durch die Gemeinden gemachten Anleihen, desto häufiger aber, in Verbindung mit dem Zinsfusse von 61/4 vom Hundert, besonders für Gelder, welche klösterliche Anstalten, wie das Hospiz von Luxemburg oder die Nonnen der Kongregation, auslei­hen; diese bestimmen nämlich in zahllosen Fällen, dass der Schuldner 61/4 vom Hundert bezahlen solle, aber nach dem bayerischen Ruf nur 5,35 vorn Hundert, wenn er die Zinsen acht, selten vierzehn Tage vor oder nach dem Verfalltag entrichte. Die hohen Zinsen von 20, 40, 60, vom Hundert, wie sie im dreizehnten bis vierzehnten Jahrhundert gefordert und bezahlt wurden, bestehen daher nicht mehr.Nur ein einziges Mal finde ich, im Jahr 1769, den sehr hohen Zinsfuss vom 71/2 vom Hundert, allerdings unter besonderen Umständen. Am ersten März 1707 entliehen nämlich die sämtlichen Untertanen der Herrschaft Burglinster, "zu bezah­lung ihrer königlichen schatzung und feindlicher contributionen", von Johann-Heinrich Lanser von Luxemburg die Summe von 200 Reichs­talern zu 56 Stübern, und stellen als Bürger den Baron Lothar von Zievel, Herrn von Bettemburg und Pfandherrn eines Teiles der Herrschaft Burg­linster, wobei sie sich verpflichten, das Geld um Weihnachten zurück­zuzahlen. Am 25. Mai 1709 erklären sie nun, sie hätten bis dahin wegen des Krieges und der herrschenden Teuerung, die Schuld nicht abtragen können und entleihen nun von dem genannten Baron dieselbe Summe von 200 Reichstaler, für welche sie jährlich vierzehn und einen halben Reichstaler Zinsen zahlen werden. Weil aber der Zinsfuss so hoch ist, suchen die Gemeinden sich da­durch Geld zu einem bestimmten Zwecke zu verschaffen, dass sie, wie ich schon hervorgehoben habe, Holz, Korden- oder Schiffsbauholz aus ihren Wäldern verkaufen; eine besondere Anleihe ist in diesem Fall nicht nötig. Oder sie verpfänden einen Teil ihrer Gemeindegüter, mit Vorliebe die Weidetriften, die demnach von dem Gläubiger bis zur Rückzahlung des Kapitals benutzt werden, oder sie vermieten diese Gemeindetriften gegen eine zum Voraus bezahlte Summe für eine bestimmte Zahl von Schafen und ebenso für eine bestimmte Reihe von Jahren.In anderen Fällen ver­pflichten sie sich, dem Gläubiger statt der Zinsen jährlich ein festgesetztes Quantum Heu, Holz oder Getreide zu liefern; allerdings war diese Art der Ausleihung von Kapitalien, der sog. Kornwucher, streng verboten, weil er eine allzu starke Ausbeutung der Schuldner war; trotzdem ist sie nicht eben selten.

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