Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Verwaltung der Bauerngemeinden

In einzelnen Fällen gab es eine regelrechte Amortisation des geliehe­nen Kapitals. So lieh die Gemeinde Beyern im September 1669 42 Reichs­taler und nahm bis zur gänzlichen Rückzahlung 200 Schafe des Gläubigers auf, wofür monatlich drei Reichstaler vom Kapital abgezogen wurden, so dass nach vierzehn Weidemonaten die Schuld ganz abgetragen war. Am 23. August 1756 erbat die Gemeinde Lenningen die Erlaubnis 200 Reichstaler zu 61/4 vom Hundert zu entleihen, und erhielt sie unter der Bedingung, dass sie jährlich 200 Korden Holz versteigern lasse, um mit dem Erlös die Schuld allmählich abzutragen.Auf eine andere Weise verschaffte sich die Gemeinde Colbet im Jahre 1734 eine Summe von 300 Reichstalern, indem sie sich verpflichtete, dem Gläubiger lebenslänglich jedes Jahr 30 Reichstaler zu zahlen. Um freilich zu wissen, für wen dieses Geschäft vorteilhaft war, ob für den Gläubiger oder die Gemeinde, müsste man feststellen können, vom theoretischen Standpunkte aus, wie alt damals der Gläubiger war, vom praktischen Standpunkt aus, wie lange er nach dem angegebenen Jahre lebte.Im achtzehnten Jahrhundert, in welchem der Wohlstand gewachsen war, wandeln einzelne Gemeinden ihre alten Schuldverschreibungen in günstigere um, indem sie zur Rückzahlung der zu 61/4 vom Hundert ent­liehenen Gelder ähnliche zu 5 aufnehmen, demnach jährlich von jedem Hundert fünf Viertel weniger Zinsen zu zahlen haben.Haben aber die Gemeinden einmal Geld entliehen, so eilen sie gewöhnlich nicht, diese zurückzuzahlen und sich damit von den hohen Zinsen zu befreien. Einige Beispiele mögen es bDas Städtchen Dasburg in der Eifeleweisen: Im Jahre 1705 verpfändet die Gemeinde Bettemburg für die Summe von 200 Reichs­talern eine Wiese, die seit dem Jahre 1636 verpfändet ist und die sie jetzt mittels dieser Summe abgelöst hat. Am 26. Februar 1703 erwirbt das Klo­ster S. Willibrord von Echternach eine Schuldverschreibung von hundert Talern zu dreissig Stübern zu Lasten der Gemeinde Bollendorf, welche diese Summe am 15. Juni 1583, also nahezu 120 Jahre früher entlehnt hatte.Der Betrag der jährlich erfallenen Zinsen wurde durch den Zentner von allen Einwohnern der Gemeinde erhoben, selbst von den Beiwohnern, bald so, und das war die Regel, weil alle dieselben Gemeinsrechte besassen, dass Reiche und Arme gleich viel zu zahlen hatten, bald derart, dass alle nach Massgabe ihrer Mittel herangezogen wurden. Als indessen in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts allenthalben die Zahl der Beiwohner wuchs, weigerten sich dieselben, vielfach mit Erfolg, die Zinsen der vor ihrer Nieder-lassung am betreffenden Ort gemachten Schulden zu bezahlen. Dasselbe Verfahren wurde eingeschlagen, wenn die Gemeinden für andere Zwecke nicht allzu bedeutende Summen brauchten. Das Finanzwesen der bäuerlichen Gemeinden lag, nach all dem Ge­sagten, sehr im Argen. Schriftliche Rechnungs-ablagen kannte man jeden­falls lange nur in vereinzelten Fällen; man half sich vielfach mit sog. Kerb­stöcken, weil doch in bei weitem den meisten Fällen der Zentner und die Ältesten vielleicht Gedrucktes lesen, aber nicht schreiben konnten, so dass man mit Fug und Recht annehmen kann, dass unredliche Zentner mehr als einmal in die Kerbstöcke ein X (10) statt eines V oder LT (5) einschnitten.

Drucken E-Mail