Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Verwaltung der Bauerngemeinden

Ein Beispiel aus der Geschichte des grossen Prozesses, den Consdorf in den Jahren 1758 bis 1771 mit der Abtei von Euren wegen der Frohn­den für die Pfarrkirche von Consdorf führte: Am 14. November 1759 ver­kaufen Peter Jonen, Zentner, und Mathias Rausch, im Namen der Gemeinde, dem Johann Deel von Cochem, holländischem Holzhändler, hundert Eichen nach freier Wahl der Käufers, nebst acht andern "für den fehlen hau", die umsonst zugegeben werden, zu 20 Schilling, (c. 11,40 Fran­ken) das Stück: sie übernehmen die Zahlung des zehnten Pfennigs und werden dem Käufer ungehinderte Abfahrt auf ihrem Bann gewähren. Acht Jahre später aber konstatieren wir, dass 27 Einwohner von Cons­dorf, demselben Dorfe, das jenen kostspieligen Prozess führt, auf dem Punkte sind, gerichtlich zur Zahlung ihres Anteil der "aides et subsides" gezwungen zu werden, und dass sie nun einen Ausschuss von acht Män­nern wählen, dem jeder ein bestimmtes Quantum Getreide, im ganzen 541/2 Malter Roggen und anderthalb Malter Weizen, liefern wird, um mit dem Erlös die Steuern und die schon gemachten Kosten zu bezahlen. Am 11. Februar 1768 erklären Nikolas Casel und Nikolas Ney, als Depu­tierte der Gemeinde, dass sie infolge der ihnen im verflossenen Jahr durch den Generalstatthalter der Niederlande erteilten Erlaubnis, das Holz in den drei Kantonen Hellecken, Goldau und Juckenfeld zu verkaufen, zwei Mal den Verkauf öffentlich bekannt machen liessen, dass aber sich nur ein Liebhaber einfand, Nikolas Loutz von Luxemburg, der ihnen 101/2 Stüber für die Korde bot; dass sie zwar anfangs das Holz nicht zu diesem Preise ablassen wollten, aber trotzdem es jetzt, da sich kein anderer Liebhaber einstellt, dem Loutz für den angegebenen Preis verkauft haben; Loutz bezahlt ihnen gleich 375 Reichstaler (c. 1725 Franken) für 2000 Korden, den Rest für das Holz, das über diese 2000 Korden hinausgeht, wird er nach vollendetem Hau bezahlen. Am 10. Oktober desselben Jahres, es heisst ausdrücklich, um sich das für den Prozess nötige Geld zu verschaf­fen, verlassen sie dem Anton Keller von der Schäferei des Herrn von Met­zenhausen beim Grünewald, für hundert ihnen zum Voraus gezahlte Reichstaler, also für c. 460 Franken, ihre Weideländereien für vier Jahre und eine Herde von zweihundert Schafen.

 

Drucken E-Mail