Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Freilassung der Leibeigenen

Die Freilassung der Leibeigenen. Es ist allgemein bekannt, dass schon die heidnischen Römer häufig einzelnen ihrer Sklaven die Freiheit schenkten, von denen sogar manche als liberti und libertini selbst an den Höfen der Kaiser eine bedeutende Rolle spielten und dass, als in den Pro­vinzen des Römerreiches das Christentum sich ausbreitete, nicht wenige der neuen Christen bei Gelegenheit ihrer Taufe alle ihre Sklaven auf ein­mal freiliessen. In der fränkischen Zeit sind indessen die Freilassungen selten, meistens finden sie zu Gunsten einer Kirche oder Abtei statt, und zwar derart, dass der Befreite zwar seine volle Freiheit erlangt, aber doch so, dass er und seine Nachkommen dieser Kirche jährlich ein gewisses Quantum Wachs liefern müssen. So befreit im Jahre 790 Mandungus eine seiner Sklavinnen mit deren Kindern und zwar so, dass diese mit ihren Kindern ebenso frei sein sollen, wie wenn sie von freien Eltern geboren wären, aber so dass diejenigen, die er durch die Urkunde befreit, ihm, so lange sie leben werden, die gewohnten Dienste leisten, in der Kirche der Abtei Echternach jährlich am Feste des hl. Willibrord für einen Denar Wachs liefern und dass sie von nun an unter dem Schutz der Abtei stehen sollen; ausdrücklich wird betont, dass die Neubefreiten gehen und wandeln, d. h. sich niederlassen können, wo es ihnen beliebt. Die solcher Weise Befreiten werden Wachszinsige genannt. Von absoluter Freiheit kann daher selbst in diesem Falle und ähnlichen kaum die Rede sein, denn, wie Lamprecht, I 1220, richtig bemerkt, "in fränkischer Zeit hat die Kirche, welche trotz ihrer steten auf Befreiung der unteren Klassen gerichteten Predigten, der absoluten Freilassung keineswegs hold war, es durchzusetzen gewusst, dass die Freilassung womöglich zu ihren Gunsten, unter Bindung der Freigelassenen an Schutz u. Gerichtsvertretung der Kirche, erfolgte." Solche Freilassungen sind indessen sehr selten, wenigstens werden sie nur selten durch Urkunden bewiesen; aus karolingischer Zeit fehlen sie gänzlich. Trotzdem kann nicht daran gezweifelt werden, dass unsre Grafen von Siegfried an bis zur Regierung der Gräfin Ermesinde bewährten und treuen Dienern die Freiheit schenkten.

 

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