Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Testament von Michel Bourggraff Crendel

Dies ist die erste Seite vom Dokument. Übersetzt wurde der Text von Dr. Oberweis

Im nahmen der allerheiligsten dreyfaltigkeit. amen

Heut dato sex und zwentzigsten aprilis tausent sieben hundert siebentzig sex vor mir unterschriebenen zu Hoffelt seshafften Notarien ahnseins den zu end dieses benenten Zeugen persönlich erschienen ist Michel Burgraff von Crendhal, in wittwer stande, derwelcher zwar bettlägerig und bekränket, jedenoch seiner vollkommenen vernunft und übrigen sinnen vollkommen geniessend, wie uns Notarien und zeugen geschienen und worüber andurch attestirt wird, uns erklärte, daß er in betrachtung der menschlichen sterblichen frist, was folget in form einer letzten willens disposition verortnet habe, begerend, selbes von mir Notarien in schrifften verfasset zu werden, folgenden inhalts: 

Primo empfehlet er seine seel, demnach sie ihren leib wird verlassen müssen, seinem allmächtigen schöpfer, hoffend und demühtigst bittend, er wolle selbe durch die unendlichen verdienste unseres Erlösers Jesu Christi, durch die großmüthige Vorbitt der allerseeligsten Mutter Gottes Mariae unter dem schutz aller heiligen Engeln und Heiligen Gottes zu der glückseeligen ahnschauung Gottes auffnehmen, seinen entseelten Leib aber der gewiehener Erden.

Zum anderen sollen zu seiner begräbnus zu jedem der zwey begängnis tägen und ahm jahrtag zwölff herren geistliche (den herrn Pastorn des orths einbegriffen) beruffen werden, umb zu seiner seeelen trost das heiligste meß opfer dem allmächtigen auffzuopfern, denwelchen für ihr Stipendium nebst einer ehrbahren mittagsmahlzeit ahn jedem tag neun [?] stüber solle auszahlt werden.

Drittens sollen baldmöglichst nach seinem hinscheiden bey den R. P. Recollecten zu Ulflingen für zehn Rht. [= Rheintaler] heilige messen bestellet und zahlt werden, wie auch für gleichmässige Somme bey den R. P. Recollecten zu Bastonien.

Viertens sollen auch baldmöglichst nach seinem hinscheiden durch die zwey herren Geistlichen dieser pfar Crendhal für fünff Rht. heilige messen, auch durch jene der pfar Trotten für zwey und einen halben Rht. abgelesen und zahlt werden.

Fünftens soll auch gleich nach seinem hinscheiden ein erbjahrgezeit einer hohe= und einer lesmeß dahier in der pfarrkirch Crendhal, wie brauchig zu halten, fundirt werden, und zu solchem end der fabrique eine somme von zwentzig fünff Rht. provintz wehrung einmahl für allemahl entrichtet werden.

Sextens legirt er seinem Neven und tauffpatten, dem geistlichen herrn Michel Burgraff, zur zeit capellanen zu Trotten, seinen brüdern Joannes Burgraff, Vincentius Burgraff, beide zu Trotten, Nicolaus Burgraff, verheyrathet zu Haistorff, seinem schwager Joannes Hoffmann von Lullingen, und seinem anderen Neven und tauffpatten in Bunkes mit nahmen Michel Burgraff, seinem Neven Joannes Burgraff in Hentz zu Trotten, jedem von diesen sieben einmahl für allemahl eine pistol zu fünff Rht. provintz währung, und denen Kindern seiner verstorbenen schwester in Bunkes zusammen eine gleichmässige Somme von fünff Rht. und endlich seiner schwägerin Margarethae Müllers eheledigen standes dahier zu Crendhal eine halbe Pistol zu zwentzig schillingen berechnet, auch einmahl für allemahl.

Endlich instituirt und denominirt er Testator zu seinem eintzigen und universal Erben seinen schwager Nicolas Müllers und dessen Ehefrau Anna Catherina Michaelis, Eheleuht dahier in Müllers zu Crendhal, wollend er testator, daß diese seine letzten willens disposition, wo nicht als ein förmliches testament, wenigstens als ein Codicil, schenkung totsfalls, oder wie sie sonst ein recht ahm füglichsten subsistiren mag, nach seinem hinscheiden gelten, ihre kräfte erreichen solle, unangesehen aller widrigen rechte und satzungen, denwelchen er hiermit, in so weit nöthig, will derogirt haben, zu solchem end wider rufend und cassirend alle und jede letzte willens dispositionen, so er mag vor dato dieses errichtet haben, sich jedenoch auch die freyheit reservirend, auch gegenwärtige seine disposition zu verändern, zu vermehren, zu verringern und sogar zu annulliren, wie und wenmehr ihm beliebig seyn mag. Deme alles zu wahrer urkund er testator diese seine Disposition nach derselben deutlich gehabter verlesung schreibens erfahren, wie erklärt, dessen von mir Notarien zum voraus erfragt, unterschrieben, so alles geschehen ahnseyns des hochehrwürdigen herrn Jo[ann]is Baptistae Greyn, priestern, Pastorn der pfar Brachtenbach, und des wohlehrwürdigen Herrn Joannis Michaelis Kraemer, priestern, Pastorn der pfar Trotten qua hiezu expreslich beruffenen und erbettenen zeugen, so dieses nebst mir Notarien dessen zu wahrheit und zeugnis unterschrieben. Actum Crendhal ut supra.

 [Unterschriften:]

Michel Burgraff

J. B. Greyn pastor in Brachtenbach qua testis.

J. M. Kraemer pastor in Trotten qua testis.

In fidem praemissorum qua requisitus

J. Dengler Notarius.

Eodem und immediate nach geschehener unterschrifft, ohne interruption erklärt selber testator in continuation seiner gegenwärtigen disposition zu wollen, wie er hiermit verortnet, daß seinem schwager Carl Müllers, eheledigen stands von Crendhal, und dem instittuirten erben sohn mit nahmen Joannes, jedem einmahl für allemahl eine Cron titulo legati solle zahlt werden. Dem zu urkund er dieses mit selben Zeugen und mir Notarien nach geschehener verlesung unterschrieben zu Crendhal ut supra.

[Unterschriften:]

Michel Burgraff

J. B. Greyn Pastor in Brachtenbach. Testis.

J. M. Kraemer, Pastor in Trotten qua testis.

Testor ut requisitus J. Dengler Notarius.

[Auf dem der Akte beigehefteten Einzelblatt ist zu lesen:]

Heut dato den siebenten Junii 1796 hat unterschriebener zu Hoffelt seshaffter Notarius die testamentarische Disposition Michaelis Burgraff von Crendhal vom sechs und zwentzigsten Aprilis 1776, ruhend in des unterschriebenen Notarien Prothocoll, nachdeme selber Testator am 24ten Maii jüngsthin von dieser Welt hingeschieden, denen am heutigen tag als dem letzten begängnistag versammelten Verwandten vorgelesen und kundgemacht ahnseyns des ehrwürdigen Herrn Pastorn von Trotten, auch Carolus Molitor von Trotten qua Zeugen, so dieses mit mir Notarien nach Verlesung unterschrieben zu Crendall ut supra.

J. Kraemer Pastor zu Trotten.

Carolus Molitor.

Testor J. Dengler Notarius.

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