Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Teilung Joannis Burgraff Toine

In nomine domini, amen.

Heut dato 9ten Januarii 1769 vor mir unterschriebenen, durch ihrer verwittibter kayserlicher Majestät, apostolischer Königin in Hungarn und Böhmen [vier Wörter unleserlich] zu Hoffelt seshafften Notarien ahnseyns der hierunter dieses benenten Zeugen persönlich erschienen seyent:

Einerseihts Joannes Burgraff ehelicher sohn Joannis Burgraffs und Mariae Burckes seel[ig] von Trotten in zustand seines brudern Michaelis Burgraff, im Elternhaus eingeheyrateten erben; seines brudern Vincentii Burgraff, philosophiae candidaten; Joannis Burgraff sive Hentz, scheffen der herrschaft Hoffelt, auch von Trotten; und Michaelis Burgraff sive Mullers von Choendhal, seines öhmen mütterlicherseihts;

andererseihts Maria Francisca Patz, eheliche tochter Leonardi Patz, und Margarethae Se[.]ins seel[ig] von bemeltem Trotten, diewelche erklärten, dass sie seins mit nächsten den heiligen ehestand nach christcattolischer kirchen gebrauch einzutretten, umb aber verschiedener vorfällen wegend begebenheiten vorzubeugen, hätten sie in form einer eheberedung, was folget, unter sich verabredet und beschlossen, und zwar:

Primo nach celebrirten ceremonien sollen sie zukünfftige eheleut in bemeltem Patzen haus dahier zu Trotten eintretten, umb vermitz abgütung ihrer übrigen kindern erben selbes haus und der dependirenden güter zu seyen und mit ihrem vattern und respective schwiegervatter und übrigen kinder in einem mehl und brot und friedlich zu leben.

Zum anderen solle er hochzeiter alles, was ihme zustehet, in bemelte gemeinschafft einbringen, und zwar dies, was ihme von seinen Eltern im Burckes haus gebühret, nemblich zwölff stück rindviehe, halb kühe, halb rinder, zu acht maltern halb korn, halb haber, Bastnacher maß, vierzig stück schaaf, drey fachen [?] wie brauchig, ein pferd, der zwantzig fünff r[eichsthaler] und der endlich hundert cronthaler, jeden ad siebenzig zwey stüber pro rint[scher?] [vielleicht: rheinischer] währung und nebst diesen einen kleinen wiesenplatz, an dem lauffen buren gelegen, zwischent Batzen wies oben und Cenerds wies unten, die welche abstand des hochzeiters obbenenter allhier gegenwärtiger Bruder Michael Burgraff ihme innerhalb drey jahren, nämlich per jahr einen dritten theil, sich verbindet und versprechet zu entrichten, wie er auch hiermit ihm obige wies de facto cedirt, vermitz welchen abstand er hochzeiter in krafft dieses aller vätterlichen und mütterlichen succession und rechten an selben ihm Michael Burgraff seinem bruder de facto übertraget und gänzlich einräumet, sich keinen anspruch an selbes haus und güter reservirend.

Tertio fals eins dem anderen von ihnen zukünfftigen eheleuten ohne hinterlassung leibserben absterben sollte, solle das überlebende die halbscheid des obigen abstands als des Verstorbenen successoren [?] behalten und respective ererben, also jedoch, dass die obige kleine wies zum Patzen haus verbleiben solle, und wird selbe in diesem fall evaluirt ad fünff r[eichsthaler], vermitz welcher wies der hochzeiter in solchem fall von dem Patzen haus und güter ohne weiteren anspruch abweicht.

Alle diewelche puncten und articuln parteyen hinc inde versprochen und sich in krafft dieses verbunden, unverbrüchlich zu observiren, unter obligation ihrer personen, güter und wie rechtens.

Deme alles zu wahrer urkund allerseihts erscheinende nach geschehener verlesung unterschrieben respective verhandzeichent, so alles geschehen ahnseyns Andreae Wangen von Hoffelt und Joannis Baiard von Trotten als hierzu erbettenen zeugen, so dieses nebst mir Notarien unterschrieben zu Trotten ut supra.

Hand + zeichen Joannis Burgraff n. s. [nesciens scribere, des Schreibens unkundig].

Hand + zeichen Michaelis Burgraff n. s.

Vincentius Burggraff.

Hand + zeichen Joannis Burgraff n. s.

Michell Burgraf.

Maria Francisca Patz.

Hand + zeichen Leonardi Patz n. s.

Andreas Wangen, zeug. Jean Baiar.

In fidem praemissorum qua requisition. [Zum Zeugnis des Vorstehenden dazu gebeten.]

J. Dengler Notar.

Dieser Text wurde von Dr Michael Oberweis, aus der altdeutschend Schrift in die heutige lateinische Schrift übersetzt.

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