Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Jagdfrohnden - Einen bescheidenen Ansatz

Einen bescheidenen Ansatz zu dieser Jagdfrohn bietet das Weistum von Meisenburg, dessen Bewohner nicht einmal leibeigene Bauern, sondern vielmehr freie Bürger sind, aus dem Jahre 1550, erneuert im Jahre 1568: wenn nämlich der Herr mit seinen Jagdnetzen an einem Orte Bürger findet, die ebenfalls jagen wollen, aber ihre Netze noch nicht gestellt haben, so soll der Herr stellen und die Bürger sollen ihm jagen helfen. Ganz anders das Weistum von Tadler vom Jahre 1561: "So hait min herren van Echternach maicht, da zu jagen und hait macht do zu ligen dry doige lanck (also auf Kosten der Leibeigenen), und wann er do jaicht, so moiss die gemein van Tatteller mynem herren no folgen dry daeg lanck uf ir eigen kosten". Der Abt kann demnach dort jagen, so oft er will, und jedesmal müssen alle Untertanen ihm auf ihre Kosten, d. h. indem sie sich selbst beköstigen, drei Tage helfen, aber dieses schliesst durchaus nicht aus, dass sie ihm noch längere Zeit, aber dann in des Abtes Kost, helfen müssen. Sie müssen also wohl, wie aus den angezogenen rheinländischen Weistümern hervorgeht, die Netze an Ort und Stelle führen, aufstellen, als Treiber dienen und vielleicht auch noch das erlegte Wild nach Echternach bringen.

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