Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Jagdfrohnden - Auf die Bitte seiner Untertanen,

Auf die Bitte seiner Untertanen, die Frohndienste zu ermässigen, tut dies der Herr in folgender Weise: sie werden in zwei näher bezeichneten Wiesen des Herrn die Heuernte besorgen, das Gras mähen, bereiten und in Haufen stellen; damit sind sie ihrer Pflicht, die Heuernte betreffend, erledigt. Allerdings ist dabei zu beachten, dass wir aus der Urkunde nicht ersehen, wie weit die Untertanen dadurch erleichtert werden, und dass den Personalfrohnden der Vogteiinhaber Kollektivfrohnden entstehen, durch die wohl die einen erleichtert, die anderen aber, die bis dahin nur zwei und vier Tage zu mähen hatten, mehr beschwert werden als früher. Die Frohntage für die Getreideernte werden festgesetzt derart, dass die einzelnen Fröhner in Zukunft, statt der oben angegebenen Anzahl von Tagen, in Zukunft 5 resp. 8, 5, 5, 5, 4, 2, 2 und 2 Tage im Kornschnitt tätig sein müssen, so dass für sechs der Fröhner eine Ermässigung eintritt, während für die drei übrigen die frühere Zahl beibehalten wird. Dieselben Untertanen müssen auch die eine der benannten Wiesen stoppen, d. h. den Zaun um dieselbe unterhalten und von jedem dazu gebrauchten Stecken ein Ei geben.

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