Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Jagdfrohnden - Die Jagdfrohnden

 Anderseits sind die Fälle nicht eben selten, dass die Herren ihre Rechte als Gerichtsherren missbrauchen, um sich von ihren Untertanen gewisse Dienste leisten zu lassen, zu denen diese nicht durch das Herkommen verpflichtet sind, wenn z. B. ein Herr von Betzdorf die jungen Leute seiner Herrschaft, die ohne seine Erlaubnis Kegel gespielt haben, verurteilt, in seinem Schlossgarten mehrere Tage zu graben, oder ein Herr von Schüttburg im Jahre 1748 zwei seiner Untertanen, die wegen Fischerei frevel gefänglich eingesetzt worden sind, auf ihre Bitte dahin begnadigt, dass sie ihm einen fahrbaren Weg an einem gewissen Orte herstellen und zwar in den Fels einhauen müssen; die Arbeiten dauerten vom 16. September bis zum 3. Dezember und wieder vom 16. bis zum 21. desselben Monates; der Herr gab ihnen während der Arbeitstage die Nahrung, einen Taler zum Unterhalt ihres Handwerksgeschirres, lieh seinen Hammer und sein Hebeisen und, nach geschehener Arbeit, schenkte er den beiden zusammen zehn Sester Roggen. Wohl sind die solcher Gestalt geforderten Arbeiten nicht Frohnden im gewöhnlichen Sinn des Wortes, indem diejenigen, die sie zu machen verurteilt worden, nicht auch in Zukunft, ohne neue Verurteilung, dazu gezwungen sind; der Herr aber hat auf diese Weise das Mittel an der Hand, jederzeit, wenn einer seiner Untertanen sich eines Vergehens oder Frevels schuldig gemacht hat, diesen zur Besorgung der Arbeiten zu zwingen, deren er eben bedarf, ohne anderen Entgeld als nur die Nahrung.Einen Schritt weiter als die Herren von Betzdorf und Schüttburg geht im Jahre 1766 der Herr von Sassenheim, Baron von Tornaco. Weil einer seiner Untertanen eines seiner Kinder ohne Herrenerlaubnis einverheiratet hat, sieht er zwar vom strikten Rechte ab, das ihm erlaubt, die Vogtei zu konfiszieren, aber zwingt seinen Untertanen, von nun an jährlich sechs Tage durch eine Frau im Schlossgarten graben zu lassen, führt demnach zum Nachteil der betreffenden Vogtei eine neue Frohn ein.

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