Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Lasten zu Gunsten der Kirche

Von den Pfarrkirchen hatte der Pfarrer das Chor, die Zehntherren das Schiff und die Pfarrei (nicht etwa nur das Dorf, in welchem die Pfarrkirche stand) den Turm zu bauen und zu unterhalten, wobei indessen alle Pfarrangehörigen für die ganze Kirche die nötigen Gespann- und Hand­frohnden zu leisten hatten. Es ist selbstverständlich, dass, wenn nicht etwa die Kirche allzuschlecht gebaut war oder diese durch den Krieg oder andere Ereignisse zerstört wurde, die Baupflicht nur in langen Zeiträumen, von hundert und mehr Jahren, einmal erfordert wurde, wogegen natürlich für den Unterhalt und die Reparaturen häufiger, aber trotzdem im Ganzen nur selten, die Frohnden beansprucht wurden. Dasselbe galt für die Pfarrhäuser mit den dazu gehörenden Ställen und Scheunen, nur war hier die Verpflichtung der Pfarrkinder dadurch gemildert, dass der Pfarrer selbst, wenn ihm beim Amtsantritt die Gebäude in gutem Zustande überliefert worden waren, sie während seiner ganzen Amtstätigkeit in demselben Stand unterhalten u. bei seinem Tode hinterlassen musste; war dieses letztere nicht der Fall, so lag es den Pfarrkindern ob, die Erben des Verstorbenen zur Instandsetzung anzuhalten; taten sie es freilich nicht, so waren sie selbst dazu verpflichtet. Wurden das Pfarrhaus, die Ställe u. die Scheune durch Feuer oder durch den Feind zerstört oder wurden sie so baufällig, dass sie nicht mehr gebraucht werden konnten, so mussten die Pfarrkinder sie wieder aufbauen; wurden sie dagegen durch die Schuld oder Nachlässigkeit des Pfarrers oder seiner Hausangehörigen ecingle äschert, so musste der Pfarrer für den Schaden aufkommen.

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