Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Lasten zu Gunsten der Kirche

Anders erging es in einem Prozess, der im Jahre 1700 durch den Provinzialrat von Luxemburg entschieden wurde, in welchem der Pfarrer von Villance als Kläger gegen seine Pfarrkinder u. a. deswegen auftrat, weil sie sich weigerten, ihm ein grösseres Pfarr­haus, grössere Ställe und Scheunen zu stellen; er wurde indessen abgewiesen, weil es sich herausstellte, dass er sich nicht mit den acht Stück Rindvieh und den 25 Schafen begnügte, welche er kostenfrei auf die gemeine Weide treiben konnte, dass er den Zehnten nicht, wie es der Brauch in der Gegend und bei den anderen Zehntherren war, schon ausgedroschen empfing, sondern sich ihn in Garben liefern liess, u. dass er ausser seinem Wittum auch noch andere Grundstücke bebauen liess, die er gemietet hat, in einem Worte, dass er, wie manche andere Pfarrer, Ackerwirtschaft im Grossen betrieb; er wird sogar durch ein anderes Urteil von demselbenTag verwiesen, von dem Gewinne, den er als Bauer macht, mit den anderen Einwohnern seinen Teil der Staatssteuern zu zahlen. Wie in dem ersten der erwähnten Prozesse die Consdorfer, so ist in diesem zweiten der Pfarrer von Villance entschieden im Unrecht. Nun kommt es, namentlich im achtzehnten Jahrhundert häufig vor, dass die Dörfer, die weit von der Pfarrkirche entfernt sind, zu grösserer Bequemlichkeit eine eigene Kapelle bauen, an der ein Kaplan den Gottesdienst ausübt u. auch den Einwohnern die Sakramente spendet. Es kann das letztere natürlich nur mit Erlaubnis des Bischofs geschehen. In diesem Falle mussten die Einwohner des betreffenden Dorfes für den Bau und den Unterhalt der Kapelle und des Kaplanshauses aufkommen und persönlich jeder für seinen Teil dem Kaplan dasjenige liefern, was ihm zumUnterhalt angewiesen war, ohne irgend eine Beisteuer von Seiten des Pfarrers noch der Zehntherren. Die Bauern mussten auf dieselbe Weise die Schule bauen und unterhalten und den Schulmeister bezahlen; weder Pfarrer noch Zehntherr bekümmerten sich darum; nur beanspruchte der Pfarrer das Recht, den Schulmeister zu nennen oder doch wenigstens zu bestätigen.

Wer möchte, wenn er diese lange Litanei von Lasten und Pflichten durchsieht, noch behaupten wollen, die jetzige Lage unserer Bauern sei schlechter als die ihrer Vorfahren der verflossenen Jahrhunderte? Das kann nur der tun, der behauptet, die Lage unserer Bauern während des Weltkrieges, in welchem sie ungezählte Millionen eingesäckelt haben, sei eine höchst bedauerliche gewesen.

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