Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Frohndienste

Die Frohndienste sind, wie Hardt (Luxemburger Weistümer, S. LV l) mit Recht hervorhebt, "die drückendsten aller Leistungen und erstrecken sich auf einen grossen Teil der Verrichtungen des Lebens, besonders jedoch auf herrschaftliche Feldarbeiten, Bauten und Fahrten, mit welch letzteren bisweilen die Verpflichtung des Unterhaltes von Wegen und Brücken verbunden ist. Die Last der Frohndienste ruhte vorzüglich auf den leibeigenen Vogteileuten, doch ist sie auch aus der Zeit der vormaligen Unfreiheit örtlich und im Einzelnen auf Freien, bald in stärkerm, bald in schwächerm Masse haften geblieben." Namentlich diejenigen Frohndienste, welche im Interesse der einzelnen Städte sowie des Landesfürsten gefordert sind, dauern auch für die Freien, die Bürger, die längste Zeit unverändert fort. Die Frohndienste zerfallen einerseits in Kollektiv- und Personalfrohnden, anderseits in Gespann-, Hand- und Fussfrohnden. Kollektivfrohnden sind diejenigen, die von allen Leibeigenen zusammen ausgeführt werden müssen, wie z. B. zu Hollenfels (wo sie trotz der ihnen gegebenen Freiheit fortbestehen), Personalfrohnden, diejenigen, welche jeder Leib­eigene während einer bestimmten Zahl von Tagen entweder selbst oder durch ein dazu geeignetes Mitglied seines Hauses verrichten muss. Bei Gespannfrohnden hat der Leibeigene mit seinem Pflug oder Wagen zu arbeiten, bei Handfrohnden, wie bei der Ernte, mit der Hand; Fussfrohnden sind die an einzelnen Orten vorgeschriebenen Botengänge. Die Zahl der durch die Untertanen geschuldeten jährlichen Frohntage ist in der zweiten Hälfte des Mittelalters sehr gemindert,

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