Arno 12 Jahre

 

Arno Bourggraff

Arno 18 Jahre

Die Frohndienste

Die Gespannfröhner, die zu dem Orleyschen Teil von Linster gehören, müssen jährlich die Zehntfrucht und den Wein von Diekirch nach Linster führen. Folgen die Mosel- und Sauerfrohnden, die nur in höchst seltenen Fällen, bei vollständigem Miswachstum des Weines, ausfallen; sie bestehen darin, dass die Gespannfröhner jedes Jahr nach der Saar, nach Igel, Wasserbillig, Grevenmacher und Diekirch, die leeren Fässer für die Weinlese führen und die gefüllten wieder nach Linster bringen müssen; sogar die Handfröhner sind alle zusammen zu einer Weinfrohnde verpflichtet, jede von diesen dauert min­destens zwei Tage, denn es wird den Fröhnern für das Übernachten in der Fremde Stallgeld bewilligt, was nicht nötig gewesen wäre, wenn sie die Reise in einem Tag hätten machen können; wenn die Leibeigenen diese Frohnden nicht zu leisten vermögen, so müssen sie sich mit dem Herrn verständigen, damit dieser seinen Wein durch andere Leute heimführen lasse. Die Handfröhner sind endlich zu Botengängen verpflichtet, und zwar "einer umb den anderen mit brief... ein meil wegs, zwei, drei, vier oder sechs nach erheischender notdurft", aber auf des Herrn Kosten, der ihnen ausserdem bei der Rückkehr Suppe und Mus gibt. Das sind aber nur die gewöhnlichen, jedes Jahr wiederkehrenden Frohnden, jährlich mindestens 26-30 Tage für die Gespannfröhner und vielleicht noch viel mehr, wenn einer der Herren eine rege Korrespondenz unterhielt, für die Handfröhner. Nur kamen dazu noch die Baufrohnden jeder Art, "wan man nötig hat zu bauen in oder zum haus Linster, es sey zum backofen, zum graben, denselben auszuführen (d. h. zu reinigen) zwingel (-zwinger), mauren, pforten und sonst zu befestigung des haus und anderst". Der Bannofen und die Bannmühle, für welche dieselben Frohnden erfordert, sind dabei nicht einmal erwähnt. Für alle diese Bau ten sind sie verpflichtet, alles dazu Erforderliche: Hausteine, Mauersteine, Kalk, Sabel (Sand), Lehm, Holz zum Kalkofen, Kalksteine, Wasser, Bauholz, Decklegen (Dachschiefer, der gewöhnlich von Salm hergenommen wurde), scheuff (Stroh für die Strohdächer), Latten, Diele und dergleichen mit ihrem Gespann in und ausserhalb der Herrschaft abzuholen, wo man sie hinweisen wird, und nach Linster zu führen.

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